Vertrauen Sie einem
erfahrenen Team
Das Team der LSD verfügt über umfassendes Know-how aus einer
Vielzahl an Lageranlagen. Mit unserer über 20-jährigen Erfahrung in
Planung und Errichtung von Gefahrstofflageranlagen bieten wir Ihnen
nicht nur gezielte Lösungen für die Lagerung von Gefahrstoffen.
Vielmehr verstehen wir uns als Problemlöser im großen Umfang: ob
Immissions-, Explosions-, Gewässer- oder Arbeitsschutz – wir haben
die richtigen Antworten auf Ihre Fragen.
Das LSD Experten-Team freut sich auf Sie!
Telefonische Beratung
+49 (0) 33 86/200 60-0
Online-Informationen
info@lsd-gmbh.com@
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Sind korrosive Stoffe zu lagern?
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Sind brennbare Flüssigkeiten zu lagern?
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Sind organische Peroxyde zu lagern?
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Sind sonstige explosionsgefährliche Stoffe zu lagern?
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Sind Explosivstoffe zu lagern?
n
Sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2
zu lagern?
n
Betreiben Sie passive Lagerung?
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Betreiben Sie aktive Lagerung?
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Beachten Sie, dass bei der Lagerung von Explosivstoffen
oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen eine
Genehmigung nach dem SprengG erforderlich ist!
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Beantragen Sie eine Erlaubnis gemäß § 13, BetrSchV,
wenn Sie mehr als 10.000 l leicht- und hochentzündliche
Flüssigkeiten lagern!
Checkliste
DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN!
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LSD