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Vertrauen Sie einem

erfahrenen Team

Das Team der LSD verfügt über umfassendes Know-how aus einer

Vielzahl an Lageranlagen. Mit unserer über 20-jährigen Erfahrung in

Planung und Errichtung von Gefahrstofflageranlagen bieten wir Ihnen

nicht nur gezielte Lösungen für die Lagerung von Gefahrstoffen.

Vielmehr verstehen wir uns als Problemlöser im großen Umfang: ob

Immissions-, Explosions-, Gewässer- oder Arbeitsschutz – wir haben

die richtigen Antworten auf Ihre Fragen.

Das LSD Experten-Team freut sich auf Sie!

Telefonische Beratung

+49 (0) 33 86/200 60-0

Online-Informationen

info@lsd-gmbh.com

@

n

Sind korrosive Stoffe zu lagern?

n

Sind brennbare Flüssigkeiten zu lagern?

n

Sind organische Peroxyde zu lagern?

n

Sind sonstige explosionsgefährliche Stoffe zu lagern?

n

Sind Explosivstoffe zu lagern?

n

Sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse T2

zu lagern?

n

Betreiben Sie passive Lagerung?

n

Betreiben Sie aktive Lagerung?

n

Beachten Sie, dass bei der Lagerung von Explosivstoffen

oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen eine

Genehmigung nach dem SprengG erforderlich ist!

n

Beantragen Sie eine Erlaubnis gemäß § 13, BetrSchV,

wenn Sie mehr als 10.000 l leicht- und hochentzündliche

Flüssigkeiten lagern!

Checkliste

DAS SOLLTEN SIE BEACHTEN!

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LSD